Apostille
Wenn die beglaubigte Übersetzung für ein im Haager Übereinkommen Nummer 12 erwähntes Land bestimmt ist, reicht eine vereinfachte Form der Legalisation aus. Bei diesem gekürzten Verfahren soll die beglaubigte Übersetzung einfach mit einem Apostille-Stempel der zuständigen Behörde, wie des Außenministeriums, versehen werden.