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LEGALISIERTE ÜBERSETZUNG

Wir bieten nicht nur beglaubigte Übersetzungen an, sondern gehen noch einen Schritt weiter. Wir bieten nämlich auch hochwertige legalisierte Übersetzungen an. Eine Legalisation übersetzter Dokumente ist oft notwendig, wenn offizielle Behörden über die Eigenschaft des Unterzeichners und die Echtheit der Unterschrift eine zusätzliche Garantie verlangen. Die Identität und Ermächtigung des beeidigten Übersetzers wird so vom Gericht noch einmal zusätzlich bestätigt. 

Für die Legalisation dieser Texte gibt es zwei mögliche Verfahren:

Apostille

Wenn die beglaubigte Übersetzung für ein im Haager Übereinkommen Nummer 12 erwähntes Land bestimmt ist, reicht eine vereinfachte Form der Legalisation aus. Bei diesem gekürzten Verfahren soll die beglaubigte Übersetzung einfach mit  einer Legalisation durch den FÖD Justiz und anschließend mit einem Apostille-Stempel des Außenministeriums versehen werden. 

EINFACHES ODER EINGEHENDES VERFAHREN

Wenn die Übersetzung bestimmt ist für ein Land, das nicht im Haager Übereinkommen Nummer 12 erwähnt ist, ist ein eingehenderes Verfahren erforderlich. Die beglaubigten offiziellen Dokumente sollen in diesem Fall von mehreren Behörden bekräftigt werden:  FÖD Justiz, Außenministerium und Konsulat oder Botschaft des betreffenden Lands.

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